Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand

Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und Hofer Kassensysteme GmbH, nachstehend Hofer Kassensysteme genannt, gelten die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkennt. Entgegenstehende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von Hofer Kassensysteme bestätigt sind.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich; der Auftraggeber hat die Möglichkeit auf deren Grundlage den Vertragsabschluss anzubieten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird entweder durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung festgelegt. Hofer Kassensysteme ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber vor Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen gemacht hat, die Kreditwürdigkeit objektiv nicht gegeben ist und der Zahlungsanspruch von Hofer Kassensysteme gefährdet ist.

Im Online-Shop kann der Auftraggeber seine Zahlungsart frei wählen. Einzig gegen «Rechnung 30 Tage netto» müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

A. Es dürfen keine laufenden Betreibungen oder Verlustscheine vorhanden sein.

B. Bestandskunde hat nicht den Status “nur noch gegen Vorauskasse” (wird gesetzt, wenn der Auftraggeber für einen früheren Auftrag eine dritte Mahnung erhalten hat)

C. Der Auftraggeber muss seit mindestens zwei Jahren im Handelsregister eingetragen sein.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Transport, Verpackung, Programmierung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung.

4. Termine

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. solche Termine verlängern sich angemessen,

A. wenn Hofer Kassensysteme Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

B. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten – sei es auch durch frühere Verträge – im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

C. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, behördliche Massnahmen.

5. Lieferungen

Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware das Lager von Hofer Kassensysteme oder seines Drittlieferanten verlässt. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Sendung auf den Auftraggeber über.

 6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hofer Kassensysteme. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Eigentum ohne weiteres auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.

Hofer Kassensysteme ist berechtigt bei Verkäufen auf Rechnung, Raten- und Teilzahlung die Kassensysteme mit temporären Lizenzen zu sichern. Eine Lizenzerweiterung wird nach Zahlungseingang innerhalb von 24 Stunden während den üblichen Bürozeiten kostenlos übermittelt. Eine abgelaufene Lizenz macht das jeweilige Gerät unbedienbar, bis eine Lizenzerweiterung installiert wird. Bleibt der Kunde bei Raten- oder Teilzahlung trotz Betreibungsandrohung mit seinen Zahlungen im Rückstand wird der gesamte geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig und auf einmal eingefordert.

7. Gewährleistung / Reparatur

Hofer Kassensysteme gewährleistet, dass die Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt, falls keine andere Frist angegeben wird, 12 Monate ab Lieferdatum für Produkte des gewerblichen Bedarfs (b2b). Die Gewährleistung umfasst und beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Teile, die nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Hofer Kassensysteme nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Hofer Kassensysteme erbringt die Gewährleistung sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Auftraggeber, der Hofer Kassensysteme freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs- und Reisekosten gehen, sofern nicht anders lautende schriftliche Vereinbarung, zu Lasten des Auftraggebers. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Ersetzte Teile werden Eigentum von Hofer Kassensysteme.

Ersatzgeräte werden nur bei Verfügbarkeit und gegen Verrechnung des Aufwandes zur Verfügung gestellt. Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, CD, DVD, USB-Stick, etc.) oder ein komplettes Kassensystem oder ähnliche Ware zur Reparatur oder Wartung an Hofer Kassensysteme übergeben, so trägt der Kunde in jedem Fall die alleinige und volle Verantwortung für eine ordnungsgemässe Sicherstellung der Daten (Backup) vor der Übergabe der Sache. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hofer Kassensysteme für Daten und Software des Auftraggeber, welche z.B. im Rahmen der Mangelbehebung gelöscht bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernimmt.

8. Prüfungspflicht des Auftraggebers / Rücknahme / Transportschäden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Korrektheit, Ausführung, Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen innert 5 Tagen zu melden, andernfalls die Ware bzw. Dienstleistung als genehmigt gilt. Liegt eine fehlerhafte Lieferung vor, darf die Ware nicht geöffnet werden, andernfalls sie vom Auftraggeber stillschweigend genehmigt ist.

Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandesaufnahme unverzüglich anzumelden. Ersatz oder Reparatur kann nur erfolgen, wenn Hofer Kassensysteme ein entsprechendes Schadenprotokoll vorliegt.

9. Haftung

Ausschluss von Folge-, zufälligen und bestimmten anderen Schäden. Im grösstmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang ist Hofer Kassensysteme oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für Folgeschäden welcher Art auch immer (einschliesslich – aber nicht beschränkt auf – Schäden aus entgangenem Gewinn, Verdienstausfall, Personalaufwand, Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten oder Ersatzdienstleistungen, Verlust von Daten, Geschäfts-unterbrechung). In allen weiteren Fällen haftet Hofer Kassensysteme im Rahmen der von der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Schäden.

10. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

Sollten einzelne Punkte dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Unwirksame Bedingungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen. Die Nichtausübung von Rechten durch Hofer Kassensysteme bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Hofer Kassensysteme behält sich ausserdem jederzeit Änderungen dieser AGBs vor. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGBs geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle aus unseren Geschäftsverbindungen hervorgehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den Firmensitz von Hofer Kassensysteme sachlich und örtlich zuständige schweizerische Gericht. Hofer Kassensysteme hat zusätzlich das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Egnach 1. Oktober 2017

 

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